Buchcover fotografieren ist beliebt, wenn beispielsweise eine Rezension zu einem Buch geschrieben wurde und jetzt ein Bild diese Rezension abrunden soll. Allerdings gibt es dabei eine Hürde: das Urheberrecht. An der Stelle gestalten sich die Umstände ein wenig komplex, denn das Urheberrecht liegt nicht alleine bei dem Autor oder der Autorin. 

Das Buchcover und das Urheberrecht 

Grundsätzlich gilt: Das Urheberrecht für ein Buchcover liegt beim Ersteller oder der Erstellerin des Covers. Autoren und Autorinnen erhalten die vollen Nutzungsrechte am Buchcover. Das Urheberrecht für das Buch teilt sich aber auf. Für den Inhalt liegt das Urheberrecht bei den Autoren und Autorinnen, sofern diese für den Inhalt verantwortlich sind. Finden sich im Buch Illustrationen, unterliegen auch diese einem separaten Urheberrecht. Das Buchcover bleibt urheberrechtlich bei den Designern und Gestalterinnen. 

Buchcover fotografieren und dieses Bild dann zu veröffentlichen ist eine Urheberrechtsverletzung. Denn sowohl die Grafiken als auch die Covergestaltungen unterliegen dem Urheberrecht. Wer das Buchcover fotografieren will, hat also vor, das Buchcover zu vervielfältigen. Diese Vervielfältigung unterliegt aber wiederum den Nutzungsrechten. 

Die Nutzungsrechte am Buchcover treten wir komplett an die Autoren und Autorinnen ab. Das beinhaltet aber nicht die Weitergabe dieser Nutzungsrechte. Kurz: Die Autoren und Autorinnen dürfen nicht darüber entscheiden, ob es erlaubt ist, ein Buchcover zu fotografieren und das Bild zu veröffentlichen. 

Diese Entscheidung liegt immer bei den Urhebern und Urheberinnen. Im Vergleich dürfen die Autoren und Autorinnen beispielsweise darüber entscheiden, ob es erlaubt ist, ihren Text zu fotografieren und anderweitig abzubilden. 

Wann darf man Buchcover fotografieren? 

Es gibt Ausnahmen von der Regel. Diese sind allerdings immer ein schmaler Grat. Entscheidend für das Urheberrecht beim Buchcover ist die sogenannte Schöpfungshöhe. Es muss sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln, damit überhaupt ein Urheberrecht entsteht. 

Das bedeutet, dass ein Buchcover, das ohne grafische Elemente auskommt und nur aus farbiger Fläche und Schrift besteht, nicht zwingend ein Urheberrecht erheben kann. Aber da ist der Einzelfall entscheidend. 

Im Zweifelsfall gilt immer: Nachfragen, ob das Bild verwendet werden darf, ist besser, als hinterher Probleme wegen einer Urheberrechtsverletzung zu bekommen. 

Das Zitatrecht ist eine Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Buchcover abzubilden. Allerdings ist es dazu notwendig, sich innerhalb der Rezension inhaltlich mit dem Buchcover auseinanderzusetzen. Das Foto des Buchcovers ist dann ein Bestandteil dieser Auseinandersetzung und fällt unter das Zitatrecht. 

Generell ist es inzwischen eher so, dass Autoren, Autorinnen und Verlage die Buchcover gerne für Rezensionen zur Verfügung stellen. Und auch wir sind da keine Hürde, solange mit den Buchcovern nicht irgendwelche fragwürdigen Dinge passieren. 

Ganz wichtig: Buchcover, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht verändert, bearbeitet oder umgestaltet werden. Auch nicht auf Fotografien und sonstiger Form. 

Um die Sicherheit zu haben, dass du ein Buchcover fotografieren und verwenden darfst, frag aber lieber immer zumindest bei den Haltern und Halterinnen der Nutzungsrechte nach. Dann sind am Ende alle glücklich damit, wie und wo sie das Buchcover von Coverdesign.de verwenden dürfen.