Das Buchcover ist einer der wichtigsten Teile eines Buchs. Es ist meistens das Erste, was Leser und Leserinnen vom Buch sehen. Deshalb soll es direkt einen Eindruck davon vermitteln, was sie vom Inhalt erwarten dürfen. Damit das gelingt, ist es notwendig, sich im Vorfeld genau festzulegen, wie das Coverdesign aussehen und was das Buchcover beinhalten soll. Denn Veränderungen am Buchcover sind in der Regel nicht ohne Weiteres erlaubt.
Wem gehört das Buchcover?
Im Grunde stellt sich immer erst einmal die Frage, wem das Buchcover überhaupt gehört. Und da wird es bereits ein wenig komplex. Das Urheberrecht für ein Buchcover liegt – wie der Name schon sagt – beim Urheber beziehungsweise der Urheberin. Das sind die lieben Menschen, die dein Buchcover designen und erstellen. Beispielsweise die Mediengestalterinnen von Coverdesign.de.
Autoren und Autorinnen, die das Buchcover für ihr Buch benötigen hingegen, erwerben ausschließlich die Nutzungsrechte am entsprechenden Buchcover. Das bedeutet, sie dürfen es für ihr Buch verwenden, in der Regel auch für das Marketing und andere Verwendungszwecke. Die genauen Nutzungsrechte sind vertraglich geklärt.
Die Nutzungsrechte beinhalten allerdings keine Veränderungen am Buchcover. Das wäre ein Eingriff in das Urheberrecht und ist somit nicht erlaubt.
Was gilt als Veränderungen am Buchcover?
Veränderungen am Buchcover sind alle Eingriffe in das Erscheinungsbild des Coverdesigns. Das bedeutet, alle grafischen Elemente, Texte und sonstige Aspekte eines Covers in Form, Farbe und Platzierung müssen bleiben, wie sie sind.
Im Internet hat sich auf gewisse Weise eine Ignoranz gegenüber dem Urheberrecht eingestellt, die zum Teil auch von schlichter Unwissenheit geprägt ist. Es gibt Menschen, die denken, wenn sie ein Bild aus dem Internet herunterladen und einen Filter drüberlegen, geht das Urheberrecht an dem neuen Bild an sie über.
So einfach ist das aber nicht. Erstens muss vor einer Bearbeitung einer Datei immer der Urheber oder die Urheberin um Erlaubnis gefragt werden und zweitens entsteht ein neues Urheberrecht nur dann, wenn die Bearbeitung das Erscheinungsbild so sehr verändert, dass basierend auf dem Ursprungsbild ein neues Werk entsteht.
Sagen wir es so: Wenn ich der Mona Lisa einen Schnurrbart male, entsteht dadurch nicht ein völlig neues Bild, an dem ich dann das Urheberrecht halte.
Denke also bei der Verwendung von Buchcovern und anderen Bildern immer an das Urheberrecht.